Mit einer Krankenhauszusatzversicherung (auch stationäre Zusatzversicherung genannt) wirst Du im Krankenhaus nahezu wie ein Privatpatient behandelt. Die gesetzliche Krankenversicherung deckt zwar eine Grundversorgung ab, aber eben auch nicht mehr. Wer im Krankenhaus wirklich optimal versorgt werden will, sollte eine Krankenhauszusatzversicherung abschließen. Diese Art der Versicherung wird von zahlreichen Gesellschaften in unterschiedlichen Ausführungen angeboten. Daher solltest Du Dir vor dem Abschluss einige Gedanken machen, was Dir wichtig ist.
Je nach Tarif kannst Du bei einer Krankenhauszusatzversicherung mit folgenden Leistungen rechnen:
Freie Arztwahl: Du kannst Dir aussuchen, von welchem Arzt Du behandelt werden möchtest.
Chefarztbehandlung: Statt vom diensthabenden Arzt wirst Du auf Wunsch vom leitenden Mediziner persönlich behandelt.
Freie Krankenhauswahl: Du entscheidest selbst, in welchem Krankenhaus Du behandelt wirst.
Ein- oder Zweibettzimmer: Deine Unterbringung erfolgt in einem Zimmer mit weniger Mitpatienten und mehr Privatsphäre.
Rooming-in für Kinder: Ein Elternteil kann je nach Tarif im Zimmer des Kindes mituntergebracht werden.
Vor- und Nachbehandlung: Ambulante Behandlungen vor und nach einem stationären Aufenthalt können eingeschlossen sein.
Ambulante Operationen: Auch Operationen ohne Übernachtung im Krankenhaus können mitversichert sein.
Ersatzkrankenhaustagegeld: Steht kein Wunschzimmer zur Verfügung, zahlt Dir die Versicherung stattdessen einen festen Betrag pro Tag.
Vor allem bei der freien Arztwahl, der freien Krankenhauswahl und dem Ersatzkrankenhaustagegeld solltest Du genau wissen, was sich dahinter verbirgt – dazu findest Du im Folgenden mehr Details.
Im Prinzip hast Du natürlich immer das Recht, Dir den behandelnden Arzt auszusuchen. Das kann aber sehr schnell ausgesprochen teuer werden. Ärzte und Krankenhäuser rechnen Leistungen, die nicht in die Grundversorgung fallen, nach der GOÄ – der Gebührenordnung für Ärzte – ab. Möchtest Du von einem Spezialisten behandelt werden, kann dieser den 3,5-fachen Satz abrechnen. Legt er glaubhaft dar, dass Deine Behandlung besonders kompliziert oder langwierig war, kann sich dieser Satz mit einer schriftlichen Honorarvereinbarung noch weiter erhöhen. Hinzu kommen eventuell noch Kosten für Behandlungen, die nicht zu den Kassenleistungen (Wahlleistungen) gehören.
Hast Du keine Zusatzversicherung, die diese Kosten übernimmt, musst Du die Differenz zwischen der Regelversorgung und der tatsächlichen Rechnung sowie für die Wahlleistungen aus eigener Tasche bezahlen. Das wird schnell zu einem unkalkulierbaren finanziellen Risiko.
Weist ein Arzt Dich in ein Krankenhaus ein, muss er das nächstgelegene, fachlich geeignete Krankenhaus wählen. Möchtest Du in ein anderes Krankenhaus gehen, z. B. weil dort ein Spezialist für Deine Krankheit arbeitet, kann dies zu erhöhten Kosten führen. Diese Kosten sind nicht von der Krankenkasse gedeckt. Entweder hast Du eine entsprechende Zusatzversicherung, oder Du musst diese Kosten selbst tragen. Es gibt auch Krankenhäuser bzw. Ärzte, die ausschließlich Privatpatienten behandeln. Bei denen hättest Du als gesetzlich Versicherter keine Chance auf Behandlung oder müsstest die Kosten von teilweise mehreren Tausend Euro allein tragen.
Die meisten Krankenhauszusatzversicherungen finanzieren Deine Unterbringung in einem Einzel- oder Zweibettzimmer. Nun kann es passieren, dass Du plötzlich in ein Krankenhaus eingeliefert werden musst, z. B. nach einem Unfall. Je nach Auslastung ist aber zu diesem Zeitpunkt kein Einzel- oder Zweibettzimmer frei. Du kannst also eine Leistung, die Dir zusteht, nicht in Anspruch nehmen. Sieht Deine Versicherung ein Ersatzkrankenhaustagegeld vor, erhältst Du für diesen Verzicht einen festen Eurobetrag pro Tag Krankenhausaufenthalt.
Bei der Wahl der richtigen Versicherung wirst Du immer Kompromisse schließen müssen. Schließlich soll sie auch noch bezahlbar bleiben. Im Hinblick auf die medizinische Versorgung sind folgende Punkte wichtig:
Erstattung oberhalb des Höchstsatzes: Werden auch Kosten oberhalb des 3,5-fachen GOÄ-Satzes übernommen?
Zeitliche Begrenzung: Sind die Leistungen auf eine bestimmte Anzahl von Tagen begrenzt?
Freie Krankenhauswahl: Werden die Kosten für die Wahl eines anderen Krankenhauses übernommen?
Ambulante Operationen: Sind ambulante Operationen in den Leistungen eingeschlossen?
Vor- und Nachbehandlung: Gehören auch Vor- und Nachbehandlungen zum Versicherungsumfang?
Wenn Du kleine Kinder hast, solltest Du zusätzlich darauf achten, dass das Rooming-in eingeschlossen ist. Dies ist je nach Tarif allerdings oft nur für Kinder bis zu einem bestimmten Alter, etwa bis zum 12. Lebensjahr, möglich.
Die meisten Anbieter dieser Versicherungen verlangen vor Abschluss eine medizinische Untersuchung bzw. Selbstauskunft. Dabei werden nicht nur bisherige Krankenhausaufenthalte berücksichtigt, sondern Dein gesamter Gesundheitszustand. Aufgrund dieser Untersuchung oder Deines höheren Alters kann es passieren, dass Du die Versicherung entweder gar nicht abschließen kannst oder wesentlich höhere Prämien bezahlen musst.
Einige Gesellschaften bilden Altersrückstellungen. Dies dient dazu, die höheren Kosten aufzufangen, die durch die größere Wahrscheinlichkeit eines Krankenhausaufenthalts mit zunehmendem Alter entstehen. Dann zahlst Du in jungen Jahren mehr, als Du eigentlich aufgrund Deines Alters müsstest – dafür sollen die Beiträge mit zunehmendem Alter weniger stark steigen. Ein Schutz vor Prämiensteigerungen ist dies aber nicht. Diese Altersrückstellungen nutzen Dir auch nur dann etwas, wenn Du bei der Gesellschaft versichert bleibst. Sie können bei einem Wechsel der Versicherung nicht mitgenommen werden.
Es gibt auf dem Markt auch Tarife ohne Altersrückstellungen. Dann sind die Beiträge im jüngeren Alter deutlich geringer, steigen jedoch im Alter auch deutlich an. Da die Beitragssteigerungen im Alter in der Regel sehr hoch ausfallen, empfehlen wir bei der stationären Krankenzusatzversicherung grundsätzlich – anders als bei der Zahnzusatzversicherung – einen Tarif mit Altersrückstellungen zu wählen.
Meist wird ein solcher Versicherungsvertrag auf unbestimmte Zeit geschlossen. Du kannst ihn aber natürlich auch kündigen. Die Kündigungsfristen sind in Deinen Vertragsunterlagen aufgeführt. Allerdings ist so eine Kündigung nicht unproblematisch. Möchtest Du einen neuen Vertrag abschließen, wird eine neue Gesundheitsprüfung gemacht. Verschlechtert sich Dein Gesundheitszustand, hat das für einen laufenden Versicherungsvertrag keine Auswirkungen. Bei einer neuen Gesundheitsprüfung wird es aber berücksichtigt, sodass Du eventuell höhere Prämien zahlen musst oder gar keinen Versicherungsschutz mehr bekommst. Daher solltest Du die Versicherung vor dem Abschluss genau prüfen, damit Du sie möglichst nicht kündigen musst.
Gerade für Kinder macht eine private Krankenhauszusatzversicherung Sinn. Diese passend abzuschließen, erfordert jedoch eine gründliche Beratung und vor allem Zeit – nimm Dir diese, um Deine Wünsche und Ziele zu klären und den passenden Tarif zu finden.