Eine Wohngebäudeversicherung schützt Dein Zuhause finanziell, wenn Dein Haus durch Feuer, Leitungswasser oder Sturm beschädigt wird. Für viele ist das Eigenheim nicht nur der Mittelpunkt des Alltags, sondern auch eine tragende Säule im Leben: Es zu erwerben ist die erste Hürde, es zu verwalten und zu schützen die zweite. Die Wohngebäudeversicherung schützt nicht nur das bewohnte Gebäude, sondern auch weitere An- und Umbauten auf dem Grundstück oder freistehende, kleine Zusatzgebäude wie Gewächshäuser, Garagen, Wintergärten und vieles mehr. Umgangssprachlich ist der Sinn und Zweck der Gebäudeversicherung, das Wohngebäude im Schadenfall in "gleicher Art und Güte" wiederherzustellen – in vielen Tarifen passt sich die Versicherungssumme dafür automatisch an den aktuellen Gebäudewert an.
Grundsätzlich muss differenziert werden, was ersetzt wird – denn es gibt einen Unterschied zwischen den Bestandteilen des Wohngebäudes und denen, die zum Hausrat zählen. Es gibt hier eine vereinfachte "Formel": Stell Dir vor, Du nimmst das Dach von Deinem Haus ab und drehst es um. Alles, was hinausfällt, zählt zum Umfang Deiner Hausratversicherung, alles, was drinbleibt, zählt zum Umfang der Wohngebäudeversicherung. Diese Annahme ist zu ca. 90 % zutreffend.
Zum Umfang der Wohngebäudeversicherung zählen im Einzelnen:
Neubauwert: Im Schadensfall zahlt die Versicherung, was ein Neubau Deines Hauses heute kosten würde.
Dach und Mauerwerk: Sie bilden die tragende Substanz Deines Hauses.
Rohrsystem: Zu- und Ableitungsrohre im Haus und auf dem Grundstück sind mitversichert.
Haustechnik: Dazu zählen Heizungsanlage und eingebaute Sanitäranlagen.
Gebäudezubehör: Briefkasten und Satellitenschüssel sind zwei Beispiele dafür.
Garagen und Gartenhäuschen: Freistehende Nebengebäude auf dem Grundstück sind mitversichert.
Glas: Das betrifft sowohl die Fensterverglasung als auch Gewächshäuser.
Photovoltaik und Wärmepumpe: Beides lässt sich bei vielen Tarifen gegen Aufpreis mitversichern.
Welche Bausteine im Detail enthalten sind, hängt am Ende immer vom gewählten Tarif ab – vor Vertragsabschluss solltest Du deshalb unbedingt das Kleingedruckte prüfen.
Die Wohngebäudeversicherung deckt im Kern die Grundgefahren Feuer, Sturm, Hagel und Leitungswasser (etwa durch einen Rohrbruch) ab – ihre Wurzeln reichen bis zur Feuerversicherung des 17. und 18. Jahrhunderts zurück, als sich Hausbesitzer in städtischen und territorialen "Brandkassen" zusammenschlossen, um den Wiederaufbau beschädigter Gebäude gemeinsam zu finanzieren. Schäden durch Naturgefahren wie Überschwemmung oder Starkregen zählen dagegen bis heute meist nicht zum Standardschutz, sondern lassen sich nur über den zusätzlichen Baustein Elementarschadenversicherung absichern (mehr dazu weiter unten).
Gerade Folgeschäden sind nicht zu unterschätzen, denn die Kosten können schnell sehr hoch ausfallen. Das können zum Beispiel bei einem Rohrbruch die hohen Kosten der Stromrechnung sein, da die Trocknungsgeräte Tag und Nacht laufen und einen hohen Verbrauch haben. Oder bei Brandschäden die Entsorgungskosten der beschädigten Gebäudebestandteile, da dort ein Großteil der Gebäudeteile mehr durch Ruß als durch das eigentliche Feuer beschädigt wird.
Es ist grundsätzlich wichtig, den Wert des Gebäudes richtig zu bewerten. Anschließend solltest Du die sogenannte "gleitende Neuwertversicherung" wählen. Hierbei wird der Wert Deines Eigentums den steigenden Kosten angepasst. Hintergrund ist, dass diese Form der Absicherung gewährleistet, dass Du Dein Haus zu jedem Zeitpunkt in gleicher Art und Güte wiederherstellen kannst. Bei einem 2005 gedeckten Dach lag der Materialpreis deutlich niedriger als heute. Um ein gleiches Dach wiederherzustellen, passt sich die Versicherungssumme jährlich automatisch an, sodass Du zum Beispiel bei einer Beschädigung durch Sturm ein neues Dach decken lassen kannst – auch wenn die Kosten dafür heute höher sind.
Eine Alternative bieten sogenannte Wohnflächentarife mit pauschaler Höchstentschädigung an. Hier musst Du keine Gebäudebewertung vornehmen, sondern nur die richtige Wohnfläche angeben. Dann ist Dein Haus bis zur Höchstentschädigung von z. B. 1 Million € oder sogar unbegrenzt versichert.
Einen deutlich weitreichenderen Versicherungsschutz bieten Tarife mit Allgefahrendeckung, bei denen der Versicherer auf die Aufzählung der versicherten Gefahren verzichtet. Vereinfacht gesagt ist alles versichert, was nicht explizit ausgeschlossen ist. Damit der Beitrag kalkulierbar bleibt, gibt es eben diese vereinbarten Ausschlüsse – deshalb ist die Allgefahrendeckung kein Schutz gegen alles, was ein weitverbreiteter Irrtum ist. Einen besseren Schutz als die klassischen Tarife bieten sie aber allemal.
Ein weiterer Einschluss sind die sogenannten Elementarschäden. Der Einschluss dieser Gefahren unterscheidet sich von Versicherer zu Versicherer und ist meist eine zusätzliche Tarifoption. Sie deckt Schäden durch Überschwemmung, Schneedruck, Schneelawinen oder Schäden durch über die Ufer getretene Gewässer, Erdbeben oder Vulkanausbruch. Wie hoch das Risiko für Dein Grundstück ist, lässt sich über die sogenannten ZÜRS-Zonen einschätzen – ein vierstufiges System des Gesamtverbands der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV), das die Hochwassergefahr je nach Lage bewertet. Je höher die Risikoklasse, desto höher fällt in der Regel auch der Beitrag für den Elementarschutz aus. Den Mehrbeitrag für den Elementarschutz solltest Du in jedem Fall investieren, denn die Kosten für einen Schaden dieser Art können sehr hoch sein.
Sturm und Überschwemmung sind beide Naturgewalten – trotzdem behandelt die Wohngebäudeversicherung sie unterschiedlich. Der Grund dafür ist nicht die Art der Gefahr, sondern wie gleichmäßig sie sich über Deutschland verteilt: Sturm und Hagel treffen jedes Gebäude etwa gleich häufig und lassen sich deshalb einfach über alle Versicherten hinweg einpreisen. Überschwemmung und Starkregen betreffen dagegen vor allem Gebäude in bestimmten Lagen, etwa in Flussnähe oder Senken. Würde dieses Risiko automatisch in jeden Tarif eingerechnet, würden Menschen ohne jedes Überschwemmungsrisiko die Schäden der Risikogebiete mitfinanzieren.
Deshalb zählen Feuer, Leitungswasser sowie Sturm und Hagel zu den vertraglich festgelegten Grundgefahren, die jede Wohngebäudeversicherung automatisch abdeckt. Überschwemmung, Starkregen, Rückstau, Erdbeben, Erdsenkung, Schneedruck, Lawinen und Vulkanausbruch gelten dagegen als sogenannte Elementargefahren und sind nur über den Zusatzbaustein Elementarschadenversicherung abgesichert. Diese Einteilung ist historisch gewachsen und richtet sich nach dem individuellen Risiko der jeweiligen Adresse, nicht nach einer inhaltlichen Logik.
Die Erfahrungen aus den letzten Jahren haben gezeigt, dass selbst kleine Bäche – die teilweise in den letzten 100 Jahren überhaupt nicht über die Ufer getreten waren – ganze Orte komplett überschwemmt haben. Deshalb ist die Elementarversicherung selbst an Orten wichtig, an welchen es noch nie Elementarschäden gegeben hat. Denn wenn ein Elementarschaden bereits eingetreten ist, ist ein nachträglicher Versicherungsabschluss fast unmöglich. Die meisten Versicherer haben hier entsprechende Ausschlüsse.
Wichtig zu wissen: Nach dem Koalitionsvertrag von CDU/CSU und SPD (2025) ist geplant, dass neue Wohngebäudeversicherungen den Elementarschutz künftig standardmäßig enthalten – mit der Möglichkeit, ihn aktiv abzulehnen (Opt-out). Eine gesetzliche Umsetzung steht jedoch noch aus, Details zu Stichtagen und Ausgestaltung sind offen. Bis zur endgültigen Regelung bleibt der Elementarschutz freiwillig und sollte aktiv mitversichert werden.