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Hausratversicherung: Schutz für Dein Hab und Gut

Mädchen beim Pizzaessen zu Hause als Symbol für den Schutz des Hab und Guts durch die Hausratversicherung


Dein Zuhause ist Dir lieb und teuer. Und erst durch persönliche Gegenstände und die passende Einrichtung werden die eigenen vier Wände zu einem Heim. Doch was passiert, wenn Dein gesamtes Hab und Gut plötzlich zerstört wird? Oder wenn auch nur ein Teil davon stark beschädigt wird? Genau für solche Fälle gibt es die Hausratversicherung

Der seelische Schmerz, wenn lieb gewonnene und persönlich wertvolle Gegenstände beschädigt oder zerstört werden, lässt sich nicht nehmen. Aber zumindest die finanzielle Belastung. Denn die Hausratversicherung kommt im Schadensfall für die Kosten der Wiederbeschaffung auf und erstattet immerhin den materiellen Verlust der jeweiligen Gegenstände. Sie gehört zu den sogenannten Sachversicherungen und ist von der Wohngebäudeversicherung zu unterscheiden: Während Letztere das Gebäude selbst schützt, sichert die Hausratversicherung ausschließlich Dein bewegliches Eigentum darin ab.


Frau mit Fragezeichen als Symbol für die Frage, was eine Hausratversicherung abdeckt

Dafür braucht man eine Hausratversicherung

Auf den ersten Blick wirkt eine Hausratversicherung vielleicht überflüssig. Schließlich sind die Gegenstände meist ohnehin nicht mehr ganz neu. Und Möbel, Kleidung, ja sogar Fernseher lassen sich heutzutage relativ preiswert erstehen.

Teetasse als Sinnbild für den Wert persönlicher Gegenstände im eigenen Zuhause


Die Gefahr bei einem Schaden liegt aber meist nicht darin, dass ein einzelnes Möbelstück zerstört wird. Ein Schrank, der durch ausgetretenes Leitungswasser beschädigt wird, lässt sich ersetzen. Selbst eine neue Couch kann zwar schmerzen, doch ist sie bezahlbar.

In den meisten Fällen werden bei einem Schaden jedoch nicht nur einzelne Gegenstände beschädigt: Ein Brand beschränkt sich nicht auf den Tisch, auf dem die Kerze steht. Das Feuer breitet sich aus und beschädigt zusätzlich Stühle, Schränke, Couch und viele weitere Einrichtungsgegenstände. Schlimmstenfalls kann sogar das gesamte Hab und Gut zerstört werden. Genau in diesem Fall zahlt sich die Hausratversicherung aus: Sie ersetzt Deinen kompletten Hausrat auch bei einem Totalschaden und schützt damit nicht nur einzelne Gegenstände, sondern Deine finanzielle Existenz.

Frau auf dem Sofa als Symbol für den Schutz der eigenen vier Wände durch die Hausratversicherung

Diese Gefahren deckt die Hausratversicherung ab

Die versicherten Gefahren sind immer vom gewählten Tarif abhängig. Dabei unterscheiden die meisten Versicherungen zwischen einem Basisschutz und einem erweiterten Versicherungsschutz, bei dem zusätzliche Gefahren mitversichert sind. Als Voraussetzung für den Versicherungsschutz gilt, dass sich die Gegenstände in der Wohnung oder einem dazugehörigen beziehungsweise mitversicherten Raum befinden.

Frau mit Regenschirm als Symbol für den Schutz vor Elementarschäden in der Hausratversicherung

Zusätzlich beinhaltet die Hausratversicherung meist eine sogenannte Außenversicherung. Das bedeutet, auch Hausrat, der sich vorübergehend außerhalb Deiner Wohnung befindet, ist mitversichert. Doch grundsätzlich nicht länger als drei Monate. Versicherungsschutz besteht somit, wenn Dir im Urlaub die wertvolle Kamera geraubt oder bei einem Einbruch in Dein Hotelzimmer gestohlen wird. Aber auch, wenn ein Brand im Hotel Dein Gepäck zerstört.

Einige gute Tarife bieten auch die sogenannte Allgefahrendeckung an. Diese erweitert den klassischen Versicherungsschutz um einige unbenannte oder unbekannte Gefahren und bietet den Vorteil der Beweislastumkehr: Nicht Du musst nachweisen, dass ein Schaden durch eine versicherte Gefahr entstanden ist – der Versicherer muss stattdessen belegen, dass ein Ausschluss greift, wenn er nicht zahlen will.

Frau mit Ausrufezeichen als Symbol für einen wichtigen Hinweis zur Hausratversicherung

In diesen Fällen besteht kein Versicherungsschutz

Obwohl der Schutz durch die Hausratversicherung vieles abdeckt, sind bestimmte Schäden ausgeschlossen.

Grundsätzlich immer ausgeschlossen, unabhängig vom Tarif:

  • Vorsatz: Absichtlich herbeigeführte Schäden sind nie versichert.

  • Verschleiß und Gebrauch: Fällt ein Gegenstand herunter oder geht durch normalen Verschleiß oder Gebrauch kaputt, besteht kein Versicherungsschutz.

  • Schleichende Schäden: Schimmel oder Feuchtigkeit, die sich über längere Zeit entwickeln, gelten nicht als plötzliches Ereignis und sind meist ausgeschlossen.

  • Einfacher Diebstahl ohne Einbruchspuren: Fehlen Nachweise für einen Einbruch – etwa bei einem gestohlenen, unverschlossenen Fahrrad –, zahlt die Versicherung in der Regel nicht.

Nur ohne den passenden Tarifbaustein ausgeschlossen:

  • Grobe Fahrlässigkeit: Nicht jeder Versicherer leistet, wenn ein Schaden durch grobe Fahrlässigkeit entsteht – etwa, wenn eine unbeaufsichtigte Pfanne auf dem Herd ein Feuer entfacht. Das gilt nur, wenn grobe Fahrlässigkeit im Tarif mitversichert ist.

  • Seng-, Rauch- und Rußschäden: In Basistarifen sind diese häufig nicht mitversichert.

  • Naturgewalten ohne Elementarschutz: Schäden durch Erdbeben, Überschwemmung, Starkregen oder Erdrutsch sind nur versichert, wenn die Klausel "Elementargefahren" eingeschlossen ist.

Welche dieser Ausschlüsse sich über Zusatzbausteine einschließen lassen, hängt vom gewählten Tarif ab – ein Blick ins Kleingedruckte lohnt sich daher schon vor Vertragsabschluss.

Diese Gegenstände sind über die Hausrat­versicherung abgesichert

Über die Hausratversicherung ist grundsätzlich Dein gesamter beweglicher Besitz in der Wohnung abgesichert:

  • Einrichtungsgegenstände: Möbel, Gardinen, Bilder und Teppiche

  • Gebrauchsgegenstände: Fernseher, Computer, Stereoanlage, Kleidung und Wäsche

  • Verbrauchsgegenstände: Nahrungs- und Genussmittel

Sofern im Tarif vereinbart, lassen sich zusätzlich absichern:

  • Wertsachen: Schmuck, Bargeld und Antiquitäten

  • Fahrräder oder E-Bikes

  • Glas: Scheiben, Spiegel und Schrankverglasungen

Da für Wertsachen, Fahrräder und Glas oft eigene Klauseln, Entschädigungsgrenzen oder Aufbewahrungspflichten gelten, lohnt sich für diese drei ein genauerer Blick:

Männer mit großem Portemonnaie als Symbol für die richtige Versicherungssumme der Hausratversicherung
  • Wertsachen
    Unter die Bezeichnung Wertsachen fallen in der Hausratversicherung Urkunden und Wertpapiere, Bargeld, Schmuck und Edelsteine, Medaillen und Münzen, Antiquitäten, Pelze, Perlen, Briefmarken sowie Gegenstände aus Gold und Silber. Für diese speziellen Hausratgegenstände schreiben die Versicherer eine Entschädigungsgrenze vor, meist 20 Prozent der Versicherungssumme. Diese kann allerdings gegen einen Mehrbeitrag erhöht werden. Wer teure Wertsachen besitzt, muss somit entsprechend die Entschädigungsgrenze anpassen.

    Des Weiteren sehen die Versicherer eine besondere Aufbewahrung von Wertsachen vor, um die maximale Entschädigung zu erhalten. Bei manchen Anbietern ist die Aufbewahrung in einem zertifizierten Safe ausreichend, andere wiederum fordern einen verschließbaren, mehrwandigen Stahlschrank mit einem Mindestgewicht von 200 Kilogramm. Achtung: Für Bargeld, Wertpapiere und Urkunden gelten oft nochmals niedrigere Grenzen innerhalb der 20-Prozent-Grenze.

  • Fahrräder
    Fahrräder sind ohne Einschluss dieser Klausel über die Hausratversicherung abgesichert, solange sie sich am Versicherungsort befinden. Allerdings finden die meisten Diebstähle außerhalb der Wohnung statt. Durch den Einschluss der Klausel "Fahrraddiebstahl" besteht Versicherungsschutz, wenn Dein verschlossenes Fahrrad gestohlen wird.

    Bei einigen Anbietern kann die sogenannte Nachtzeitklausel gelten. Dann besteht zwischen 22 und 6 Uhr kein Versicherungsschutz, wenn sich das verschlossene Rad auf der Straße befindet. Gute Tarife verzichten jedoch auf die Nachtzeitklausel und versichern das Fahrrad rund um die Uhr.
Mann auf dem Fahrrad als Symbol für mitversicherte Fahrräder in der Hausratversicherung
  • Glas

    Durch den Einschluss der Klausel "Glasbruch" besteht Versicherungsschutz bei Bruchschäden an Gebäude- und/oder Mobiliarverglasung. Neben Vitrinen und Wintergärten sind auch Ceran-Kochfelder mitversichert. Viele Anbieter übernehmen bei einem Schaden am Kochfeld nicht nur die Kosten für das Glas, sondern auch für die Elektronik.

Einige Tarife am Markt bieten außerdem weitere modulare Bausteine wie zum Beispiel "Smart Home", "Fahrradkasko", "Cyberschutz" oder "Unterwegs" an. Durch diese Bausteine kannst Du den Versicherungsschutz individuell an Deinen Bedarf anpassen. Auch Gegenstände, die Du Dir von anderen geliehen hast – etwa die Bohrmaschine vom Nachbarn oder eine geliehene Kamera –, sind in der Regel über Deine Hausratversicherung mitversichert, wenn sie bei Dir zu Hause beschädigt werden oder gestohlen werden. 
Wohnst Du zur Miete, sind außerdem die von Dir eingebrachten Sachen mitversichert, etwa eine Einbauküche, die sich wieder ausbauen lässt.

Frau mit Kind als Symbol für den Familienschutz durch die Hausratversicherung

Diese zusätzlichen Kosten deckt die Hausratversicherung ab

Im Schadensfall übernimmt die Versicherung grundsätzlich den Wiederbeschaffungswert des beschädigten oder zerstörten Gegenstands. Ist der Gegenstand noch nutzbar, zahlt sie stattdessen oft nur die Reparaturkosten oder eine Entschädigung für den Wertverlust.

Mann mit Vertragsunterlagen als Symbol für den Abschluss einer Hausratversicherung

Darüber hinaus sind, je nach Anbieter, häufig noch folgende Kosten mitversichert:

  • Aufräum- und Abbruchkosten: Sie fallen an, wenn beschädigtes Inventar entsorgt werden muss. 

  • Bewegungs- und Schutzkosten: Diese entstehen, wenn Gegenstände zum Schutz vor weiterem Schaden bewegt werden müssen. 

  • Lager- und Transportkosten: Sie werden übernommen, wenn Hausrat vorübergehend eingelagert oder transportiert werden muss. 

  • Hotelunterbringung: Diese Kosten trägt die Versicherung, wenn Deine Wohnung nach einem Schaden nicht mehr bewohnbar ist. 

  • Schlossänderungskosten: Sie greifen etwa nach einem Einbruch, wenn Schlösser ausgetauscht werden müssen. 

  • Reparaturkosten am Gebäude nach einem Einbruchdiebstahl: Auch diese sind je nach Tarif mitversichert. 

  • Rückreisekosten: Musst Du Deinen Urlaub wegen eines erheblichen Schadens an Deiner Wohnung vorzeitig abbrechen, übernimmt die Versicherung die Kosten für die Rückreise.

Ob und in welcher Höhe diese Zusatzkosten übernommen werden, hängt vom jeweiligen Tarif ab – genau wie die Frage, wie hoch die Versicherungssumme insgesamt ausfällt.

So findest Du die richtige Versicherungssumme

Die Hausratversicherung leistet bis zur vertraglich vereinbarten Versicherungssumme. Diese bestimmt die Obergrenze, bis zu der die Versicherung im Schadensfall zahlt: Setzt Du sie zu niedrig an, bleibst Du im Ernstfall auf einem Teil des Schadens sitzen. Setzt Du sie zu hoch an, zahlst Du unnötig hohe Beiträge. Grundsätzlich kannst Du selbst entscheiden, wie hoch diese sein soll. Dabei unterscheiden die Versicherungen zwischen einer individuellen und einer pauschalen Versicherungssumme.

  • Individuelle (reelle) Versicherungssumme

    Bei einer individuellen Versicherungssumme schätzt Du selbst, wie hoch der Wert Deines Hausrats ist. Bei Neuanschaffungen musst Du die Summe entsprechend anpassen. Außerdem musst Du jeden Gegenstand berücksichtigen, und zwar zum Neuwert. Auch wer Möbel geschenkt bekommt, muss ihren Wert ermitteln. Denn im Schadensfall ersetzt die Versicherung den Wiederbeschaffungswert.

    Um die individuelle Versicherungssumme zu ermitteln, gehst Du Raum für Raum durch Deine Wohnung. Dabei notierst Du Dir die Gegenstände im Zimmer und deren Neuwert. Die Einzelposten werden dann addiert und der Versicherung als Versicherungssumme mitgeteilt. Zusätzlich kannst Du dem Versicherer eine Liste mit Deinem gesamten Eigentum beilegen.


    Vorteile: Die Summe des Hausrats lässt sich exakt beziffern, und Du riskierst bei einer genauen Ermittlung nicht, über- oder unterversichert zu sein. 


    Nachteile: Der Wert muss akribisch genau ermittelt und in regelmäßigen Abständen überprüft werden. Es besteht zudem die Gefahr einer Unterversicherung.

  • Pauschale Versicherungssumme

    In einigen Fällen ist anstelle der individuellen Ermittlung eine pauschale Versicherungssumme ratsamer. Dabei legen die meisten Versicherungen je nach Anbieter einen Wert zwischen rund 500 und 750 Euro, häufig etwa 650 Euro, pro Quadratmeter Wohnfläche zugrunde. Bei einer 100 Quadratmeter großen Wohnung würde die Versicherungssumme somit rund 65.000 Euro betragen. Der Vorteil der pauschalen Summenermittlung ist, dass die Versicherung bei diesem Vorgehen einen Unterversicherungsverzicht gewährt. Das bedeutet, im Schadensfall verzichtet die Versicherung auf die Prüfung des tatsächlichen Werts. Denn würde dieser über der vereinbarten Versicherungssumme liegen, kürzt die Versicherung sonst die Leistung.

    Vorteile: Der Wert Deines Hausrats muss nicht aufwendig ermittelt werden. Zudem verzichten die meisten Versicherungen bei einer pauschalen Wertermittlung auf eine Leistungskürzung bei Unterversicherung. 


    Nachteile: Die Versicherungssumme kann zu hoch angesetzt sein, was zu unnötig teuren Beiträgen führt. Oder zu niedrig, wodurch die Leistung im Schadensfall nicht ausreicht.

Diese Faktoren bestimmen die Kosten einer Hausratversicherung

Die Kosten für eine Hausratversicherung sind von verschiedenen Faktoren abhängig. In erster Linie spielt der gewünschte Versicherungsschutz eine Rolle. Wer beispielsweise Elementargefahren wie Erdbeben einschließen möchte, muss mit einem entsprechenden Mehrbeitrag rechnen. Auch die Höhe der Versicherungssumme ist für den Beitrag ausschlaggebend.

Bei der Prämienkalkulation berücksichtigen die Versicherer außerdem Deinen Wohnort. Vor allem bei Elementargefahren können bestimmte Regionen zu einem Risikozuschlag führen. In einigen Fällen ist eine Absicherung gegen Naturgefahren aufgrund des erhöhten Risikos sogar ausgeschlossen.

Um die Kosten für die Hausratversicherung zu senken, kannst Du einen Selbstbehalt vereinbaren. Dieser sollte allerdings nicht zu hoch sein, damit Du im Schadensfall nicht in finanzielle Engpässe gerätst. Wer zudem die Prämie jährlich bezahlt, zahlt in der Regel einen geringeren Beitrag als bei einer monatlichen Zahlweise. Es gibt jedoch Versicherungen, die auch bei unterjähriger Zahlweise auf Ratenzahlungszuschläge verzichten.

So kannst Du Deine Hausratversicherung wechseln

Es gibt verschiedenste Vertragsgestaltungen auf dem Markt. Verträge können eine Vertragslaufzeit von 1 bis 3 Jahren aufweisen. Generell haben alle Sachverträge eine Kündigungsfrist von 3 Monaten zum Ablauf, die Du auf Deiner Versicherungspolice findest. Warst Du unzufrieden mit der Schadensregulierung, steht Dir nach Abschluss ein einmonatiges Sonderkündigungsrecht zu.

Themen: Haus