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Wertvolle Tipps zur Kfz-Versicherung

Mann neben seinem Auto als Symbol für den Versicherungsschutz durch die Kfz-Versicherung

Worauf Du bei einer Kfz-Versicherung besonders achten solltest

Die Kfz-Versicherung schützt Dich finanziell bei Schäden rund um Dein Fahrzeug und setzt sich aus der gesetzlich vorgeschriebenen Haftpflichtversicherung sowie den freiwilligen Bausteinen Teil- und Vollkasko zusammen. Schäden, die durch die Benutzung eines Kraftfahrzeugs entstehen, werden von der Haftpflichtversicherung abgedeckt – deshalb ist sie für jeden Fahrzeughalter ein Muss. Ob Pkw, Wohnmobil, Bus, Lkw, Anhänger, Moped oder Motorrad – für jedes der über 61 Millionen Fahrzeuge, die in Deutschland zugelassen sind, ist sie gesetzlich vorgeschrieben. Abgedeckt sind mindestens:

  • Personenschäden: 7,5 Millionen Euro

  • Sachschäden: 1,22 Millionen Euro

  • Vermögensschäden: 50.000 Euro

Auch wenn Mindestsummen für die Deckungshöhe vorgeschrieben sind, reichen diese bei besonders schweren Unfällen manchmal nicht aus, um den Schaden vollständig zu regulieren. Schwere Unfälle, bei denen gesundheitliche Schäden eine lebenslange Rentenzahlung erfordern, können durchaus Summen von mehr als 7,5 Millionen Euro erreichen. Reicht die Mindestdeckung nicht aus, müsstest Du als Unfallverursacher aus eigener Tasche zahlen. Viele Versicherer bieten hier höhere Deckungssummen an – es ist ratsam, den Höchstbetrag von derzeit 100 Millionen Euro zu wählen. So bist Du im Fall der Fälle vor bösen Überraschungen sicher.

Bist Du mit Deinem Fahrzeug viel im Ausland unterwegs, solltest Du auch die Auslandsdeckung für das eigene Fahrzeug in Erwägung ziehen. In vielen Ländern sind nur geringe Deckungssummen vorgeschrieben. So kann es passieren, dass Du bei einem Unfall im Ausland die verbleibenden Kosten selbst übernehmen musst – auch dann, wenn Du am Unfall nicht schuld bist. Zudem funktioniert die Schadensregulierung durch Versicherer dort oft nicht so reibungslos wie in Deutschland. Wenn Du dort der Geschädigte bist, erspart Dir die Auslandsdeckung einiges an Stress.

Fährst Du im Ausland einen Mietwagen, lohnt sich zusätzlich der Blick auf eine Mallorca-Police: Sie ist meist automatisch Teil Deiner eigenen Kfz-Haftpflicht und hebt die Deckung für Schäden an Dritten auf deutsches Niveau an – unabhängig von der Kasko-Absicherung, die Du beim Mietwagenanbieter separat abschließt.

Während bei der vorgeschriebenen Haftpflichtversicherung Regeln vorgegeben sind, sieht es bei der Kaskoversicherung anders aus. Hier haben die Versicherer freien Spielraum in der Vertragsgestaltung. Entscheidest Du Dich für eine Voll- oder Teilkaskoversicherung, lohnt sich der Blick ins Kleingedruckte und ein unabhängiger Tarifvergleich.

Frau mit Häkchen-Symbol als Sinnbild für den Abschluss einer Kfz-Versicherung

Voll- oder Teilkasko: Das solltest Du wissen

Für Fahrzeuge bis acht Jahre oder Autos mit hohem Wiederverkaufswert lohnt es sich für Dich, eine Teilkaskoversicherung abzuschließen. Diese hilft Dir, wenn Dein Fahrzeug gestohlen wird, oder durch einen Brand oder Hagel beschädigt wird. Auch wenn Scheiben zu Bruch gehen, bist Du damit gut versichert.

Für Neuwagen wählst Du besser die Vollkasko. Diese reguliert neben den Teilkaskoschäden auch Schäden durch eigenes Verschulden oder durch Unbekannte. Wird beispielsweise auf dem Parkplatz des Supermarktes der Lack an Deinem Auto zerkratzt oder verursachst Du selbst durch eine kleine Unaufmerksamkeit beim Einparken in Deine Garage einen Schaden am Fahrzeug, dann ist dies ein Fall für die Vollkasko.

Bist Du in einer niedrigen Schadenfreiheitsklasse (SF-Klasse) versichert, hast Du bisher wenige unfallfreie Jahre gesammelt. Das betrifft vor allem Fahranfänger oder Personen nach einem kürzlichen Unfall. In diesem Fall kann sich auch bei älteren Autos eine Vollkaskoversicherung lohnen, da sie dann meist nicht viel mehr als die Teilkasko kostet. Da sich die Versicherungen bei den Leistungen gravierend unterscheiden können, solltest Du Dich unabhängig und umfassend beraten lassen. Unterschiedliche Regelungen gibt es beispielsweise bei:

  • Wildschäden: Nicht jede Police deckt den Zusammenstoß mit allen Tierarten ab (siehe unten).
  • Marderbiss: Wichtig ist, ob neben dem Biss auch Folgeschäden mitversichert sind.
  • Grobe Fahrlässigkeit: Ohne Verzichtsklausel darf der Versicherer die Leistung kürzen, wenn Du den Schaden selbst mitverschuldet hast.
  • Kauf- oder Neuwertentschädigung: Bei Totalschaden zahlen manche Tarife den ursprünglichen Kauf- oder Neupreis statt des niedrigeren Zeitwerts.
  • Sonderausstattungen: Achte darauf, ob nachträglich eingebautes Zubehör wie Anhängerkupplung oder Alufelgen mitversichert ist.
  • Elementarschäden: Nicht jeder Tarif deckt automatisch Sturm-, Hagel- oder Überschwemmungsschäden ab. 

Was bei Wildschäden und Marderbiss zählt

Wildschäden und Schäden durch Marderbisse werden über die Teilkasko geregelt. Hier solltest Du auf die Formulierung in den Vertragsbedingungen achten. Als klassischer Wildschaden gilt nur der Zusammenstoß mit Haarwild im Sinne des Bundesjagdgesetzes – dazu zählen etwa Rehe, Wildschweine oder Hasen. Pferde, Kühe oder Hunde gehören dagegen als Haus- und Nutztiere nicht dazu, ebenso wenig wie Federwild. Damit auch ein Zusammenstoß mit diesen Tieren abgesichert ist, brauchst Du eine erweiterte Wildschadenklausel, die „Tiere aller Art“ einschließt.

Beim Marderbiss selbst reicht die Absicherung der Bisse oft nicht aus: Entscheidend ist, ob auch die Folgeschäden mitversichert sind, etwa wenn bei angefressenen Schläuchen die Bremsen versagen oder durchgebissene Kabel den Motor überhitzen lassen.

Abschleppwagen als Symbol für den Schutz bei einem Unfallschaden durch die Kfz-Versicherung

Diese Zusatzbausteine ergänzen Deine Kasko sinnvoll

Neben Voll- und Teilkasko lassen sich viele Tarife um weitere Bausteine ergänzen. Ein Schutzbrief hilft bei Panne, Unfall oder Diebstahl, etwa mit Abschleppdienst, Ersatzwagen oder Übernachtungskosten – auch im Ausland. Fährst Du ein finanziertes oder geleastes Auto, lohnt sich zusätzlich die GAP-Deckung, die bei einem Totalschaden die Differenz zwischen Zeitwert und Restschuld übernimmt. Und mit einer Fahrerschutzversicherung bist Du auch selbst abgesichert, wenn Du Dich bei einem eigenverschuldeten Unfall verletzt – die Haftpflicht zahlt nämlich nur Schäden bei anderen. 

Wo Du nicht sparen solltest

Hast Du Dir auch schon die Frage gestellt: Wer darf Dein Auto fahren? Viele Versicherer locken mit Rabatten für Alleinfahrer oder einen eingeschränkten Fahrerkreis. Doch Schummeln kann teuer werden: Verursacht ein nicht berechtigter Fahrer einen Unfall, reguliert zwar die Haftpflichtversicherung den eingetretenen Schaden – bittet Dich aber im Nachhinein zur Kasse. Meist wird der Versicherungsbetrag für den nicht berechtigten Fahrer nachberechnet und es ist eine Vertragsstrafe fällig. Diese kann 1–2 Jahresprämien betragen; im ungünstigsten Fall wird Dir der Vertrag gekündigt. Hast Du einen Alleinfahrertarif abgeschlossen, erlauben viele Versicherer trotzdem, den Fahrerkreis kurzfristig zu erweitern. Die genauen Konditionen (Dauer, Häufigkeit, Kosten) unterscheiden sich aber von Anbieter zu Anbieter. Das kannst Du bei den meisten Versicherern formlos mit einem Anruf oder per Mail regeln.

Bei einem verursachten Unfall steigt für Dich im folgenden Jahr die Versicherungsprämie. Du kannst den Schaden jedoch „zurückkaufen“, indem Du dem Versicherer seine erbrachte Leistung zurückzahlst. Das kann sich bei kleineren Schäden lohnen.

Hast Du einen Vertrag mit Rabattretter abgeschlossen, wirst Du bei einem Unfall zwar in der SF-Klasse zurückgestuft, Dein Beitrag bleibt aber trotzdem gleich. Der Rabattschutz geht noch einen Schritt weiter: Er hält zusätzlich auch Deine SF-Klasse unverändert, ist dafür aber kostenpflichtig und lässt sich bei einem Versichererwechsel nicht mitnehmen.

Weitere Möglichkeiten, bei der Prämie für die Autoversicherung zu sparen, sind z. B. Werkstattbindung und eine jährliche Zahlung der Prämie. Bei der Werkstattbindung verpflichtest Du Dich, Reparaturen in einer vom Versicherer benannten Partnerwerkstatt durchführen zu lassen – dafür sinkt Dein Beitrag spürbar. Der Nachteil: Du kannst im Schadensfall nicht frei wählen, wer Dein Auto repariert.

Insgesamt gehört die Kfz-Versicherung zu den Schadenversicherungen mit den meisten möglichen Ein- und Ausschlüssen und den kompliziertesten Leistungskombinationen. Ein verlockendes Angebot aus dem Internet zum Selbstabschluss kann Dir Prämie einsparen – hast Du jedoch an falscher Stelle ein Kreuz gesetzt, kann das im Schadenfall Ärger bedeuten. Ein unabhängiger Vergleich hilft Dir, den passenden und günstigen Versicherungsschutz zu finden.

So kannst Du Deine Kfz-Versicherung wechseln

Die meisten Kfz-Versicherungen laufen technisch vom 01.01. eines Jahres bis zum 31.12. zum Jahresende. Im Normalfall ist ein Monat Kündigungsfrist vorgesehen, sprich, Du kannst Deine Kfz-Versicherung jährlich bis zum 30.11. kündigen.

Darüber hinaus gibt es noch die folgenden Ausnahmen:

  • Halterwechsel: Verkaufst Du Dein Fahrzeug, endet Dein Vertrag automatisch mit der Ummeldung bei der Zulassungsstelle.

  • Ein neues Kfz: Beim Fahrzeugwechsel kannst Du den Vertrag ebenfalls kündigen oder anpassen.

  • Tarifbezogene Beitragserhöhungen: Du hast ein Sonderkündigungsrecht innerhalb von vier Wochen nach Erhalt der Rechnung.

Der Preis spielt beim Wechsel eine wichtige Rolle – entscheidend ist aber, dass der neue Tarif bei den für Dich wichtigen Leistungen mindestens genauso gut abgesichert ist wie der alte.

Beispiel: So kann die Leistung einer Kfz-Versicherung aussehen

Übersiehst Du beim Abbiegen eine Radfahrerin und sie erleidet dauerhafte gesundheitliche Einschränkungen, zahlt die Haftpflichtversicherung nicht nur die Behandlungskosten, sondern auch Schmerzensgeld und eine monatliche Rente für den Verdienstausfall. Über Jahrzehnte gerechnet können so mehrere Millionen Euro zusammenkommen. 
Läuft nachts ein Reh auf die Fahrbahn und Du kannst nicht mehr rechtzeitig bremsen, springt die Teilkasko für den Schaden an Deinem Auto ein. Und zerkratzt jemand auf dem Supermarktparkplatz den Lack an Deinem Auto oder verursachst Du selbst beim Einparken in Deine Garage einen Schaden, ist das ein Fall für die Vollkasko.
Themen: Auto