Privathaftpflichtversicherung: Worauf es beim Abschluss ankommt
Es ist schnell passiert: Du hast als Fußgänger die Grünphase verpasst, willst noch rasch die Straße überqueren und übersiehst dabei ein von der Seite kommendes Auto. Dieses muss abrupt abbremsen, gerät ins Schleudern und trifft die Straßenlaterne. Keiner ist verletzt, aber der Sachschaden hoch – schon ein unachtsamer Moment kann Dich schwer in die finanzielle Bredouille bringen. Ob Unachtsamkeit im Straßenverkehr, vernachlässigtes Schneeräumen vor dem Eigenheim oder ein schlecht gezielter Tritt gegen einen Fußball, der ihn in das nächstgelegene Schaufenster katapultiert: Für solche Fälle gibt es die Privathaftpflichtversicherung, denn verursachte Schäden müssen ersetzt werden – das ist sogar im Bürgerlichen Gesetzbuch geregelt:
"Wer vorsätzlich oder fahrlässig das Leben, den Körper, die Gesundheit, die Freiheit, das Eigentum oder ein sonstiges Recht eines anderen widerrechtlich verletzt, ist dem anderen zum Ersatz des daraus entstehenden Schadens verpflichtet."
§ 823 Absatz 1 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB)
Die Privathaftpflicht zählt zu den wichtigsten Versicherungen überhaupt, weshalb die meisten Menschen in Deutschland über sie verfügen. Doch die Anbieter sind zahlreich und die Tarife äußerst unterschiedlich. Erfahre hier, worauf Du beim Abschluss achten solltest.
Diese Leistungen bietet eine Privathaftpflichtversicherung
Die Privathaftpflichtversicherung springt ein, wenn Du anderen einen Schaden zufügst, sei es an Personen, Sachen oder Vermögen.
Eine Privathaftpflichtversicherung deckt Schäden an fremdem Eigentum ab, die durch Dich entstanden sind. In der Regel sind auch Dein Ehepartner und leibliche sowie nicht leibliche Kinder unter 18 Jahren mitversichert, ebenso wie volljährige, unverheiratete Kinder, die sich noch in der ersten Ausbildung befinden. Konkret sichert Dich die Versicherung bei den folgenden Schadensarten ab:
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Personenschäden: Verletzt Du jemanden versehentlich, übernimmt die Versicherung Behandlungskosten, Schmerzensgeld, Verdienstausfall oder lebenslange Rentenzahlungen.
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Sachschäden: Sie zahlt für Reparatur oder Ersatz beschädigter Gegenstände, etwa wenn der Fußball Deines Kindes das Nachbarfenster trifft.
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Vermögensschäden: Auch finanzielle Schäden ohne Personen- oder Sachschaden sind mitversichert – etwa wenn Dein Kind ohne Notfall die Feuerwehr ruft.
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Gefälligkeitsschäden: Hilfst Du zum Beispiel beim Umzug eines Freundes und beschädigst dabei etwas, zahlt die Versicherung, auch wenn Du nicht haftbar bist.
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Schlüsselschäden: Verlierst Du einen Schlüssel, trägt die Versicherung die Kosten für den Austausch der Schließanlage.
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Mietsachschäden: Ob eigene Mietwohnung oder Hotelzimmer – Schäden an gemieteten Räumen oder deren Inventar sind mit abgedeckt.
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Schäden im Ausland: Auf Reisen greift der Schutz ebenfalls, je nach Tarif weltweit oder zumindest EU-weit.
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Deliktunfähige Kinder: Sie zahlt auch dann, wenn Dein Kind unter 7 Jahren (im Straßenverkehr unter 10) rechtlich noch gar nicht selbst haftet.
Außerdem schützt Dich die Versicherung auch vor (unbegründeten) Schadensersatzansprüchen: Im Falle eines Rechtsstreits trägt das Versicherungsunternehmen diesen für Dich aus und übernimmt gegebenenfalls die Kosten des Verfahrens. Die Privathaftpflichtversicherung leistet also nicht nur finanzielle Hilfe, sondern auch passiven Rechtsschutz.
Hier leistet eine Privathaftpflichtversicherung nicht
Es gibt jedoch Schäden, die die Privathaftpflichtversicherung grundsätzlich nicht übernimmt. Dazu gehören zum Beispiel Schäden, die mit Vorsatz begangen wurden oder in Zusammenhang mit Straftaten stehen. Auch bei geliehenen und gemieteten beweglichen Gegenständen oder reinen Vertragsangelegenheiten leistet die Versicherung in der Regel nicht, es sei denn, es ist explizit im Vertrag vereinbart.
Es sind prinzipiell nur Schadensfälle versichert, die nicht innerhalb von Personen auftreten, die im selben Haushalt leben – lässt Dein Partner zum Beispiel Dein teures Laptop fallen, bleibst Du auf den Kosten sitzen. Einige wenige Policen schließen jedoch auch solche Fälle mit ein.
Kosten und Deckungssumme
Eine Privathaftpflichtversicherung ist deutlich günstiger, als viele denken: Single-Policen mit niedrigem Leistungsspektrum sind bereits ab rund 20 Euro jährlich erhältlich, vergleichbare Familien-Policen ab rund 40 Euro. Da viele Versicherer ihre Leistungen in den vergangenen Jahren deutlich verbessert haben, lohnt sich aber ein Blick über den reinen Preis hinaus – gegebenenfalls auch mit einem Versicherungswechsel im Hinterkopf.
Wichtiger als der Preis ist die Deckungssumme: Da Forderungen für Sach- und vor allem Personenschäden schnell in sechs- bis siebenstellige Höhen steigen können, empfehlen Verbraucherportale und die Stiftung Warentest eine Deckungssumme von mindestens zehn Millionen Euro, besser bis zu 50 Millionen Euro. So stellst Du sicher, dass alle möglichen Schäden in ausreichender Höhe abgedeckt werden können. Wer eine geringere Deckungssumme wählt, muss die Differenz zwischen dieser und der tatsächlichen Schadenhöhe selbst tragen.
Neben pauschalen Deckungssummen gibt es auch Policen, bei denen zwischen Sach-, Vermögens- und Personenschäden unterschieden wird. Hier solltest Du Dich unter Berücksichtigung Deiner persönlichen Umstände zum passenden Tarif beraten lassen. Da Schäden Dir in jedem Alter passieren können, egal ob Du 21 oder 85 Jahre alt bist, benötigst Du eine Privathaftpflichtversicherung Dein Leben lang – und solltest ihre Leistungen deshalb regelmäßig überprüfen. Viele ältere Verträge leisten nämlich nur bis zu einer Versicherungssumme von einer Million Euro, ein Deckungsbeitrag, der früher zwar üblich war, aber nicht mehr zeitgemäß ist.
Vertragslaufzeit und Kündigung im Blick
Deine Privathaftpflichtversicherung kannst Du grundsätzlich frei wählen, die genaue Vertragslaufzeit findest Du in Deiner Versicherungspolice. In der Regel kannst Du bis drei Monate vor Vertragsende ordentlich kündigen – verpasst Du diese Frist, verlängert sich der Vertrag meist automatisch um ein weiteres Jahr. Ein Sonderkündigungsrecht steht Dir außerdem bis vier Wochen nach einer Schadenregulierung sowie nach einer Beitragserhöhung zu. Kündigen solltest Du grundsätzlich schriftlich, am sichersten per Einschreiben; viele Versicherer bieten inzwischen aber auch eine Kündigung online an. Wechselst Du den Anbieter, achte darauf, dass der neue Vertrag lückenlos an den alten anschließt, damit zwischendurch kein ungeschützter Zeitraum entsteht.
Die Privathaftpflichtversicherung nach eigenen Ansprüchen erweitern
Bereits durch geringe Mehrbeträge kannst Du private Haftpflichtversicherungen auch durch nützliche Zusatzleistungen erweitern. Eine davon ist die sogenannte Forderungsausfalldeckung – sie greift, wenn nicht Du, sondern jemand anderes einen Schaden bei Dir verursacht, diese Person aber nicht zahlen kann oder will. Das ist zum Beispiel der Fall, wenn der Verursacher selbst keine Haftpflichtversicherung hat oder zahlungsunfähig ist. Ohne Forderungsausfalldeckung bliebst Du in so einem Fall auf dem Schaden sitzen, obwohl Du im Recht bist – mit dem Zusatzbaustein übernimmt stattdessen Deine eigene Versicherung die Kosten.
Eine weitere sinnvolle Absicherung betrifft Internetschäden: Leitest Du versehentlich eine virenverseuchte Datei weiter und beschädigst dadurch den Rechner eines Bekannten, greift bei vielen modernen Tarifen bereits der Grundschutz. Ältere Verträge bieten diesen Schutz allerdings oft nicht – ein weiterer Grund, den eigenen Vertrag regelmäßig zu prüfen. Zusätzlich lässt sich der Schutz bei vielen Anbietern auch auf ehrenamtliche Tätigkeiten, etwa als Vereinshelfer, erweitern.